Reisebedingungen und Vorschriften für die Jagd in Ungarn
Für eine Jagdreise nach Ungarn müssen ausländische Jäger spezifische rechtliche und organisatorische Bedingungen erfüllen. Grundvoraussetzung ist der Abschluss eines Jagdvertrages mit einem registrierten ungarischen Jagdveranstalter oder Jagdrevier.
Erforderliche Dokumente und Lizenzen
Um in Ungarn jagen zu dürfen, müssen Sie folgende Unterlagen mitführen bzw. vorab organisieren:
• Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
• Heimatlicher Jagdschein: Sie müssen im Besitz einer gültigen Jagdkarte Ihres Heimatlandes sein.
• Ungarische Jagdkarte (Jagdlizenz): Diese wird in der Regel vom Jagdveranstalter für Sie beantragt. Sie ist die rechtliche Basis für die Jagdausübung vor Ort.
• Jagdhaftpflichtversicherung: Eine gültige Versicherung für Ungarn ist zwingend erforderlich.
• Jagdvertrag: Das Original des unterzeichneten Vertrags muss während der Jagd mitgeführt werden.
Waffen- und Munitionsbestimmungen
Die Einfuhr und Verwendung von Jagdwaffen unterliegen strengen Regeln:
• Europäischer Feuerwaffenpass: Für EU-Bürger ist dieser Pass zwingend für das Mitführen der Waffen erforderlich.
• Waffenverbote: Halbautomatische Büchsen (Selbstladebüchsen) sind in Ungarn generell verboten. Nachtzielgeräte sind ebenfalls nicht gestattet.
• Schrotwaffen: Diese dürfen nur für Niederwild genutzt werden; für Wildschweine ist die Verwendung von Flintenlaufgeschossen zulässig.
• Transport: Waffen und Munition müssen getrennt voneinander in verschlossenen Futteralen bzw. Koffern transportiert werden.
Trophäenbewertung
In Ungarn besteht eine gesetzliche Pflicht zur Trophäenbewertung.
• Innerhalb von 30 Tagen nach dem Abschuss müssen Geweihe (Rot-/Damhirsch, Rehbock), Schnecken (Muffelwidder) oder Keilerwaffen (über 16 cm) einer offiziellen Bewertungsstelle vorgelegt werden.
• Die Bewertung ist gebührenpflichtig (ca. 25–70 € pro Trophäe) und die Urkunde dient gleichzeitig als Herkunftsnachweis für den Transport.
Wichtige Hinweise zur Jagdausübung
• Jagdführung: Gastjäger sind verpflichtet, den Anweisungen des Jagdführers Folge zu leisten und dürfen nur das freigegebene Wild erlegen.
• Reise mit Hund: Die Mitnahme von Jagdhunden ist möglich; in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Maulkorbpflicht.
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